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Staatsleistungen an die Kirchen
Ein Gebot seit 100 Jahren

Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich nicht nur durch Kirchensteuern, die der Staat von ihren Mitgliedern eintreibt. Sie bekommen auch Geld aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Ein historisches Relikt, das längst abgeschafft werden sollte. Jetzt macht ein Bündnis Druck auf die Politik.

von Sebastian Engelbrecht | 05.04.2019
Ein Mann hält ein Bündel Geld, um das eine rote Schleife gewickelt ist. Ein Symbolbild für Korruption und Geldwäsche.
Im vergangenen Jahr bekamen die Kirchen rund 538 Millionen Euro Staatsleistungen (dpa/picture-alliance/Lehtikuva Mikko Stig)
"BAStA" ist eine Abkürzung für "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen". Es besteht aus einer Reihe von Gruppierungen, die sich als humanistisch oder säkular bezeichnen. Federführend ist die Humanistische Union.
Das Bündnis fordert nun anlässlich des 100. Jahrestages der Weimarer Reichsverfassung die Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen. Artikel 138 der Weimarer Verfassung forderte bereits die "Ablösung" dieser Staatsleistungen; ein Gebot, das mit Artikel 140 auch ins Grundgesetz übernommen wurde.
Johann-Albrecht Haupt, Sprecher des Bündnisses "BAStA", erklärt: "Die Ablösung ist nun seit 100 Jahren nicht erfolgt, sondern wir haben seit 100 Jahren gezahlt, die Länder. Und damit ist, soweit ich das beurteilen kann, der damalige Vermögensverlust weit mehr als ausgeglichen. Wir fordern also die Beendigung der Staatsleistungen, und zwar die sofortige Beendigung der Staatsleistungen unter dem Gesichtspunkt, dass mehr als genug gezahlt worden ist."
Enteignung, Entschädigung, Ablösung
Die Staatsleistungen haben historische Wurzeln: Die Kirchen erhalten seit 1803 durch den sogenannten "Reichsdeputationshauptschluss" Entschädigungen für enteignete Kirchengüter. Die seit 1919 geforderte "Ablösung" dieser Staatsleistungen ist bis heute nicht passiert.
Aber was heißt eigentlich "Ablösung"? Aus katholischer Sicht deutet Lorenz Wolf, Offizial der Erzdiözese München und Freising, den Begriff: "Ablösung heißt: Durch die Leistung eines Geldbetrages oder die Restitution von eingezogenen Grundstücken kann das erledigt werden."
Für die evangelische Seite erläutert Martin Dutzmann den Begriff "Ablösung" von Staatsleistungen. Dutzmann ist Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber dem Bund: "Ablösung meint eine Entschädigung. Das heißt also: Die Kirchen müssen instandgesetzt werden, die Erträge, die sie im Augenblick in bar ausgezahlt bekommen aus einem Kapital, wieder zu erwirtschaften. So ist das gemeint. Und von daher haben wir da auch gar keine Angst vor, sondern achten hier den Auftrag des Grundgesetzes."
Die Politik ist am Zug
Beide Kirchen haben also nichts dagegen einzuwenden, dass die Staatsleistungen abgeschafft werden. Das waren im vergangenen Jahr immerhin 538 Millionen Euro insgesamt.
Sie wurden von 14 Bundesländern gezahlt – nicht von Bremen und Hamburg. Im Prinzip aber sind die Kirchen einverstanden, dass die Forderung der Verfassung jetzt umgesetzt wird – sofern sie endgültig entschädigt werden. "Das ist eine gute Gelegenheit", sagt Martin Dutzmann von der EKD. "Eigentlich sollte das bereits in den letzten 100 Jahren geschehen sein, denn es handelt sich um einen Verfassungsauftrag, zunächst der Weimarer Reichsverfassung und dann des Grundgesetzes."
Die Kirchen hoffen, bei der Ablösung einen so großen Betrag von den Ländern zu erhalten, dass sie aus den Zinseinkünften die künftig ausfallenden Millioneneinnahmen durch die Staatsleistungen decken können.
Dagegen argumentiert das Bündnis der säkularen Gruppierungen, der Staat habe genug gezahlt. Johann Albrecht Haupt meint, Enteignungen der Landeskirchen und Bistümer habe es nicht gegeben, nur Enteignungen von Klöstern und Abteien. Den Kirchen hält er entgegen: "Das ist eine Behauptung, die sie aufstellen, dass zur damaligen Zeit ein bestimmter Grundstückswert weggenommen worden ist, der heute ersetzt werden muss. Das ist eine Behauptung, die ich bestreite und die bisher auch noch keinen Beweis gefunden hat."
Über die Höhe der Ablösung muss verhandelt werden
Nach kirchlicher Auffassung hat der Staat die Enteignungen nicht abbezahlt. Martin Dutzmann von der EKD ist überzeugt: "Es ist so, dass damals überwiegend Grundstücke enteignet worden sind, die Erträge gebracht haben. Und aus diesen Erträgen konnte die Kirche ihren Dienst tun. Und genau um die Substitution dieser Erträge geht es bei den Staatsleistungen. Das heißt, ein ersatzloses Beendigen der Staatsleistungen wäre nichts anderes als eine Enteignung und im Übrigen verfassungswidrig."
Dieselbe Position vertritt Lorenz Wolf von der Erzdiözese München und Freising. Trotz der über Jahrhunderte gezahlten Staatsleistungen müsse der Staat bei einer Ablösung zahlen: "Wenn jemand drei Generationen in einem Haus gewohnt hat, hat er so viel Miete bezahlt, wie die Erstellung des Hauses nicht verbraucht hat. Das heißt, er hat mehrfach den Entstehungspreis eines Hauses bezahlt. Und dann sagt er: Weil ich Mehrfaches als Mietzins schon bezahlt habe, gehört das Haus jetzt mir. Ich denke, dass das nicht der Weg ist."
Das Bündnis "BAStA" will den Druck auf Staat und Kirchen erhöhen, nun endlich Verhandlungen über ein Ende der Staatsleistungen aufzunehmen.
"Das ist seit 100 Jahren nicht geschehen, bis heute nicht", sagt BAStA-Sprecher Johann-Albrecht Haupt. "Es gibt erklärtermaßen, sowohl von kirchlicher als auch von staatlicher Seite keine Verhandlungen über die Ablösung der Staatsleistungen. Und das verlangen wir jetzt, dass das endlich begonnen wird."
Zunächst müsste die Bundesregierung ein "Grundsätzegesetz" auf den Weg bringen. Der Bundestag müsste es beschließen. Über die Details, auch über die Höhe der endgültigen Ablösungszahlung, müssten dann die Bundesländer mit Landeskirchen und Bistümern verhandeln.